Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit der Firma Bikerecycle, Kirchgasse 10, 78239 Rielasingen - Worblingen geschlossen werden.

Preise
Preise in Ausstellungsflächen, Katalogen und auf der Internetseite www.bikerecycle.de sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Die angegebenen Preise stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen. Die zur Erstellung eines Reparatur- Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser jeweiliges Ladengeschäft. Lieferungen oder Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des §447 BGB auf Wunsch des Kunden. Dies gilt auch beim Kauf von noch zu montierenden Fahrrädern. Die Montage ist hierbei ausdrücklich nicht durch uns geschuldet. Der Ort der Nacherfüllung ist immer unser Ladengeschäft, da die technisch notwendige Ausrüstung zur Nachbesserung/erfüllung nicht mobil einsetzbar.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma Bikerecycle. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitsellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Verzug bei Reparatur
Wird eine Sache nicht zum Fertigstellungstermin oder zum vereinbarten Termin abgeholt, so werden nach einer Frist zur Abholung von 14 Tagen pro Werktag einen Euro (1,-€) Lagerkosten erhoben. Die Gefahr der weiteren Aufbewahrung trägt der Auftraggeber. Wird der Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, so sind wir berechtigt nach entsprechendem Hinweis an den Auftraggeber die Ware öffentlich zu versteigern und uns aus dem Erlös zu befriedigen. Der Auftraggeber ist über den Versteigerungserlös zu informieren. Ergibt sich aus dem Versteigerungserlös eine Differenz zur Forderung, so ist diese vom Begünstigten auszugleichen. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.

Gewährleistung
Die Gewährleistung bei gebrauchten Teilen und Fahrrädern ist auf 6 Monate beschränkt, für Neuware gelten die gesetzlichen Fristen.

Haftung
Wird der reparierte Gegenstand vor der Abnahme bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser AGB wegen leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig geworden, so haftete er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbunden Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Bikerecycle bietet hauptsächlich gebrauchte und professionell instandgesetzte Fahrräder an. Durch meine Philosophie: „reparieren anstatt entsorgen“ entsteht somit fast täglich ein neues Recycle – Rad.

Fahrräder, die nicht mehr instandgesetzt werden können werden fachgerecht in Ihre Rohstoffe zerlegt und entsorgt. Dadurch gibt es kaum Abfall und die Rohstoffe gehen wieder zurück in den Kreislauf. Das schont die Umwelt, die Ressourcen und den Geldbeutel.

Durch die große Menge an gebrauchten Fahrrädern und Material gibt es für mich außerdem die Möglichkeit, dabei auch noch soziale Projekte zu unterstützen.